Planenhallen sind eine praktische, kostengünstige und schnell umsetzbare Lösung, die Sie für verschiedene Zwecke nutzen können. Ob als Sportplatz , Lagerhalle, Werkstatt, Tierunterstand usw. Viele fragen sich, ob für eine solche Halle eine Baugenehmigung erforderlich ist. In diesem Artikel geht es darum, wann für eine Planenhalle eine Genehmigung erforderlich ist und wie das Verfahren zur Erlangung dieser Genehmigung aussieht.
Was ist eine Planenhalle und welchen Nutzen hat sie?
Man kann sich eine leichte und flexible Stahlkonstruktion vorstellen , die mit einer sehr robusten und langlebigen PVC-Plane bedeckt ist. Dank dieser hochwertigen Materialien hält es auch schwierigen Witterungsbedingungen wie Wind oder Schnee stand. Es findet in zahlreichen Branchen Anwendung. Oftmals dient es als Lager, landwirtschaftliche Halle, Produktionsfläche oder auch als Garage für Geräte oder Autos. Dies sind im Grunde nur einige Beispiele dafür, wie Sie es verwenden können. Was viele jedoch anzieht, ist die einfache Installation, die geringen Kosten und die ideale Eignung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Allerdings stellt sich in diesem Fall die Frage, ob für eine Segelhalle eine Genehmigung erforderlich ist.
Wann ist für eine Planenhalle eine Baugenehmigung erforderlich?
Hier besprechen wir einige wichtige Informationen zum Thema Baugenehmigung bzw. Bauanzeige. Allerdings handelt es sich hierbei eher um allgemeine Fakten als um eine exakte Antwort auf die Frage, ob für den Bau einer Planenhalle eine Genehmigung erforderlich ist. Eine völlig eindeutige Antwort gibt es in diesem Fall nicht. In manchen Fällen ist es möglich, dass für die Aufstellung eines Segelschuppens eine Genehmigung erforderlich ist . Die genaue Entscheidung hängt von den konkreten Abmessungen des Bauwerks und seiner geplanten Nutzung ab . Wenn Sie also 100%ig wissen möchten, ob für die von Ihnen gewählte konkrete Halle eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Bauamt , beschreiben Sie die Maße der Planenhalle sowie die Nutzungsart und dieses Amt gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht.
Baugenehmigung
Was die Baugenehmigung selbst betrifft, so ist sie für die meisten Umbauten und Neubauten erforderlich. Es dient dazu sicherzustellen, dass das Gebäude allen gesetzlichen Anforderungen und Normen entspricht. In diesem Fall benötigen Sie eine Baugenehmigung, wenn:
- Die Abmessungen des Bauwerks überschreiten die angegebenen Grenzen : Wenn das Bauwerk eine bebaute Fläche von mehr als 25 m2 hat oder höher als 5 Meter ist (bei unterirdischen Bauwerken tiefer als 3 Meter), ist eine Baugenehmigung erforderlich.
- An einem bestehenden Gebäude stehen wesentliche Veränderungen an : Planen Sie einen Umbau, einen Anbau, eine Dämmung, eine Veränderung der Tragkonstruktionen oder eine Änderung der Dachform, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
- Der Zweck des Gebäudes ändert sich : Wenn Sie den ursprünglich vorgesehenen Zweck des Gebäudes ändern möchten (z. B. von Wohnen auf Nichtwohnen), ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Wann ist eine Bauanzeige ausreichend?
In manchen Fällen, insbesondere bei geringfügigen baulichen Veränderungen, genügt es, den Bau beim Bauamt anzuzeigen. In solchen Fällen ist eine Genehmigung für eine Segelhalle nicht erforderlich . Die Anzeige ist ein einfacherer und schnellerer Vorgang als die Einholung einer Baugenehmigung.
Eine Bauanzeige ist in folgenden Fällen möglich:
Kleinere Bauten : Zum Beispiel beim Bau von Garagen , Gartenlauben , Lagerhallen oder anderen Nebengebäuden, die bestimmte maßliche und technische Anforderungen erfüllen müssen.
Fliegende Bauten : Planen Sie einen Bau, der nur vorübergehend genutzt werden soll, kann in manchen Fällen eine Anzeige ausreichend sein.
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist eine Bauanzeige für Gebäude bis 300 m² und 10 m Höhe, ausgenommen Wohngebäude, sowie für Hallen bis 1000 m² und 15 m Höhe möglich , sofern sie die Kriterien für fliegende Bauten erfüllen. Es ist wichtig zu betonen, dass die befristete Laufzeit von 3 Jahren nicht verlängert werden kann.
Landwirtschaftliche Gebäude
Hier erfahren Sie die Antwort darauf, ob Sie für eine Planenhalle eine Genehmigung benötigen, wenn diese als landwirtschaftliches Gebäude definiert ist. Für einige landwirtschaftliche Bauwerke gilt eine ähnliche Ausnahmeregelung nach dem Baugesetz, da sie als Produkte die Funktion eines Bauwerks erfüllen und daher weder eine Baugenehmigung noch eine Anzeige erfordern .
Konkret handelt es sich dabei um:
- Gebäude bis 60 m2 bebaute Fläche, bis 5 m Höhe , ohne Keller .
- Gebäude über 60 m2 bebaute Fläche oder über 5 m Höhe , jedoch nicht mehr als 300 m2 und bis zu 7 m Höhe , mit einem oberirdischen Stockwerk, ohne Keller.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gebäude zur Unterbringung von Tieren , Zuchtanlagen oder Gebäude zur Lagerung oder Verarbeitung brennbarer Stoffe , wie etwa Trockner, Lagerhallen für brennbare Flüssigkeiten oder chemische Düngemittel.
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für eine Segelhalle
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem örtlichen Bauamt auf und klären Sie, ob Sie für die von Ihnen gewählte Planenhalle eine Baugenehmigung benötigen oder ob ein kleines Baugutachten ausreicht.
Bei temporären Bauten (z. B. für saisonale Zwecke) können vereinfachte Regelungen gelten.
Wenn das Bauamt entscheidet, dass Sie für eine Planenhalle eine Genehmigung benötigen, benötigen Sie folgende Unterlagen :
- Urkunde
- Kopie des Katasterplans (nicht älter als 3 Monate, zusammen mit der Eigentumsurkunde im Katasteramt ausgestellt)
- Territoriale Entscheidung
- Designer-Zertifikat
- Erklärung und Name des Bauinspektors
- Projektdokumentation
- Zustimmung der Wasser-, Strom- und Gasunternehmen
- Stellungnahme des Straßenverwalters und der Verkehrsinspektion
- Gemeinde-/Stadtgenehmigung für eine kleine Verschmutzungsquelle
- Zustimmung der Nachbarn zu Abweichungen von der Bauordnung
- Weitere erforderliche Dokumente
Warum eine Planenhalle von uns wählen?
Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich Planenhallen und legen Wert auf die größtmögliche Zufriedenheit jedes einzelnen unserer Kunden. Deshalb bieten wir Ihnen:
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Professionelle Beratung – wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer Halle, die Ihren Anforderungen entspricht. Auch wenn Sie Fragen dazu haben, ob Sie für den von Ihnen gewählten Planenhallentyp eine Genehmigung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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