Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegende Bestimmungen

1. Der Lieferant der Planenhallen nachfolgend „ Halle“ genannt) ist die Firma HAGRO ORAVA sro , Firmennummer : 53817362 , Umsatzsteuerzahler , USt-IdNr .: SK2121503219 , die Firma ist im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina , Abteilung Sro , Eintragsnummer eingetragen . 77362/L ( nachfolgend „Verkäufer“ genannt)

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nachfolgend „AGB“) definieren und konkretisieren die Rechte und Pflichten des Verkäufers und seiner Kunden. Dies können sowohl natürliche Personen – Nichtunternehmer – als auch natürliche Personen – Unternehmer und juristische Personen – sein ( nachfolgend „ Kunde “ oder „Käufer“ genannt ) .

3. Alle Vertragsbeziehungen werden gemäß der Rechtsordnung der Slowakischen Republik abgeschlossen .

2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kauf Verkauf und die Montage von Planenhallen .

2. Die Planenhallenmontage beinhaltet eine Stahlkonstruktion mit verzinkter Oberfläche, eine PVC-Plane entsprechend dem gewählten Gewicht und der gewählten Farbe, Verbindungs- und Spannmaterial sowie eine Verankerung entsprechend der gewählten Fläche.

3. PVC-Planen werden in verschiedenen Gewichten und Farben geliefert, das Gewicht der Plane kann um ca. + – 5 % abweichen . Farbausführungen können leichte Farbabweichungen aufweisen .​

4. Im Lieferumfang der Planenhalle sind eine Aufbauanleitung eine Bedienungsanleitung und eine Bedienungsanleitung für die Handwinde ( sofern mit der Halle ausgestattet) enthalten.

5. Die Herstellung des Fundamentverankerungsbereichs und die Erteilung einer Baugenehmigung sind nicht Bestandteil der Lieferung der Planenhalle .

. Die technischen Daten der Planenhalle sind immer im Handbuch angegeben .

3. Bestellbedingungen

Befehl

1. Eine Bestellung kann über die Website www.hagro.sk , schriftlich per E-Mail an die auf der Website des Verkäufers angegebene E-Mail-Adresse, persönlich an der Firmenadresse oder telefonisch unter der Telefonnummer 0041 622 22 22 aufgegeben werden. Nummer + 421 904 834 021.

2. Die Bestellung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Vor- und Nachname des Kunden bzw. die Firma des Unternehmers

• genauer Lieferort inkl . Postleitzahl bzw. Rechnungsadresse , falls abweichend

• Identifikationsnummer des Käufers , falls dieser Unternehmer ist • Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des Käufers , falls dieser Umsatzsteuerzahler ist • Genaue Kontaktdaten (Telefonnummer , E-Mail-Adresse)

3. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde – Käufer, dass er den vollständigen Wortlaut dieser AGB zum Zeitpunkt der Bestellung zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist und akzeptiert gleichzeitig die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Im Falle abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten diese besonderen Bedingungen .

4. Der Verkäufer ist berechtigt , eine Bestellung, die wesentliche Anforderungen und erforderliche Angaben nicht erfüllt , abzulehnen oder zur Vervollständigung an den Käufer zurückzusenden und ihm hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Ihr fruchtloses Verstreichen führt dazu, dass die Bestellung so angesehen wird, als wäre sie nie zugestellt worden .

5. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind mit der Gültigkeit elektronisch übermittelter Informationen (E-Mail usw.) einverstanden .

Stornierung der Bestellung

1. Eine Stornierung einer Bestellung kann nur schriftlich per E-Mail und mit telefonischer Benachrichtigung an Tel. erfolgen . Nummer +421 904 834 021 oder schriftlich per Post an die Adresse HAGRO ORAVA, Párnica 297, 026 01 Párnica.

2. Der Käufer kann die Bestellung innerhalb von 7 Tagen nach Bezahlung der Anzahlungsrechnung ohne Angabe von Gründen stornieren oder widerrufen , ohne dass ihm dadurch Sanktionen entstehen . Maßgeblich ist das Datum der Absendung bzw. Einreichung .

3. Vertragsstrafe für die Stornierung einer Bestellung einer Sonderanfertigungshalle (Sonderanfertigungshallen, Planen mit atypischer Farbkombination etc.).

• 0–7 Tage ab Auftragserteilung ohne Vertragsstrafe

• 7-30 Tage ab dem Datum der Bestellung 30% des Hallenpreises ohne Mehrwertsteuer

• 30 Tage ab Auftragserteilung – Liefertermin 50% des Hallenpreises zzgl. MwSt.

5. Durch die Zahlung der Vertragsstrafe erlischt nicht das Recht auf Zahlung anderer Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Bestellung, der Installation usw.

6. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Verkäufer wird der Käufer hierüber per E-Mail an die E-Mail – Adresse oder telefonisch auf Grundlage der in seiner Bestellung oder Registrierung angegebenen Informationen benachrichtigt .

In diesem Fall wird zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über das weitere Vorgehen ( Ersatz der bestellten Halle durch eine andere, Stornierung der gesamten Bestellung etc.) erzielt.

Die Halle nicht wegnehmen

1. Nimmt der Käufer die bestellte Halle nicht ab, ohne die Bestellung zu stornieren (nach Absprache mit dem Verkäufer), trägt er die bei der Herstellung und Lieferung dieser Halle entstandenen Kosten, wobei das Recht des Kunden , die Halle wegen einer Abweichung von der Bestellung nicht abzunehmen , hierdurch nicht verletzt wird .

2. Holt der Kunde die Halle nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung zur Abholung der Halle ab, ist der Verkäufer berechtigt, für jeden Tag eine Lagergebühr in Höhe von 0,05 des Hallenpreises zu berechnen .

3. Der Verkäufer kann die vom Käufer nicht abgenommene Halle nach eigener Wahl auch nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer weiter nutzen insbesondere an Dritte veräußern . Diese Bestimmung berührt nicht das Recht des Verkäufers, vom ursprünglichen Käufer die Kosten im Zusammenhang mit der nicht abgeholten Bestellung gemäß Punkt 1 zurückzufordern .

4. Zahlungsbedingungen

1. Das Verkaufsangebot für die Halle und die Preise bleiben für die Gültigkeitsdauer des abgegebenen Angebots gültig.

2. In den Hallenpreisen sind die Umgestaltung bzw. der Bau des Hallenverankerungsbereichs, der Bau von Versorgungsleitungen sowie die Kosten für die Einholung einer Baugenehmigung nicht enthalten.

3. Die auf Websites oder in den eingereichten Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich , sofern nicht anders angegeben, einschließlich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gemäß § 2 Abs. berechnet 1 Buchstabe c) des Gesetzes Nr.

4. Kosten, die dem Käufer durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Abschluss entstehen . Kaufpreisverbindlichkeiten (Internetanschlusskosten, Telefonkosten) trägt der Käufer selbst.

5. Das Eigentum an der Halle geht mit dem Tag der Zahlung von 100 % des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin bleibt es Eigentum des Verkäufers.

Kaution

1. Der Verkäufer ist berechtigt vom Kunden aufgrund einer ihm in Form einer Anzahlungsrechnung zugesandten Zahlungsaufforderung eine Anzahlung für die Halle gemäß Vertrag zu verlangen .

2. Üblicher Anzahlungsbetrag • Hallenmodell auf Bestellung – Anzahlungsbetrag 50
%

• Standardmodell der Halle auf Lager – die Höhe der Anzahlung für die Halle beträgt 100 % des Bestellwertes per Banküberweisung oder in bar am Versandort oder nach Vereinbarung am Lieferort, in diesem Fall ist der Kunde auch verpflichtet , die Transportkosten zu bezahlen .

3. Die Fälligkeit der Anzahlungsrechnung beträgt 7 Tage.

4. Für den Fall , dass die oben genannte Anzahlungsrechnung vom Kunden nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt wird , wird die Bestellung gemäß den geltenden Gesetzen der Slowakischen Republik von Anfang an storniert .

5. Zahlungsmöglichkeiten der Anzahlungsrechnung:

• in bar an die Adresse der Firma HAGRO ORAVA sro, Párncia 297, Párnica 026 01, Slowakische Republik

• per Banküberweisung auf die Kontonummer des Verkäufers

Zuschlag

1. Der Käufer hat den Restkaufpreis gemäß Schlussrechnung zu bezahlen .

3. Zahlungsmöglichkeiten per Rechnung :

• in bar an der Ladestelle an der Adresse HAGRO ORAVA sro, Párncia 297, Párnica 026 01, Slowakische Republik

• per Banküberweisung auf die Kontonummer des Verkäufers

5. Lieferbedingungen

1. Der Lieferant verpflichtet sich , die Planenhalle unmontiert zu liefern und ( sofern bestellt) deren eventuelle Montage innerhalb der im Voraus vereinbarten Fristen auf Grundlage des Angebots und der nachfolgenden Bestellung durchzuführen . Voraussetzung für die Übergabe der Halle ist die fristgerechte Bezahlung der Anzahlung. Gleichzeitig verpflichtet sich der Lieferant bei Übergabe der Halle zur Übergabe der Unterlagen gemäß abgeschlossenem Vertrag.

2. Die Lieferzeit der bestellten Halle berechnet sich ab dem Datum der Zahlung der Anzahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Der voraussichtliche Lieferzeitpunkt der Halle wird bei der Bestellung per E-Mail oder telefonisch vereinbart.

4. In Ausnahmefällen , die unabhängig vom Willen des Verkäufers sind , kann die in Absatz 5.1 angegebene Lieferfrist auch bei größter Sorgfalt des Verkäufers nicht eingehalten werden . und 5.2. dieser AGB behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferfrist zu verlängern . Der Verkäufer verpflichtet sich in einem solchen Fall, den Käufer unverzüglich über die Änderung des Liefertermins der Halle zu informieren.

5. Die Lieferung der Halle ins Ausland erfolgt individuell und der Verkäufer behält sich in diesen Fällen das Recht vor eine Vorauszahlung für die Halle und den Transport zu verlangen .

6. Allen gekauften Waren liegt stets ein Steuerbeleg bei , der zugleich als Liefer- und Garantieschein dient . Der Steuerbeleg wird auch per E -Mail versandt, die der Käufer bei der Bestellung der Halle angegeben hat .

7. Der Verkäufer ist verpflichtet , den Käufer mindestens 2 Werktage vor der Lieferung über die Lieferung der Halle zu informieren .

8. Mit der Übernahme der Halle durch den Käufer geht die Haftung für zufällige Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der Halle auf ihn über .

6. Transport

1. Sofern bei einzelnen Artikeln auf der Website nichts anderes angegeben ist ist im Kaufpreis der Transport der Halle an den Ort gemäß der vom Käufer gewählten Lieferadresse nicht enthalten .

2. Zum Gesamtpreis der Hallenlieferung kommt der Preis für den Transport hinzu .

3. Die bestellte Halle wird auf dem vom Kunden gewählten Weg an die Lieferadresse versandt .

• Eigener Transport – der Kunde organisiert den Transport zur Anlage in Oravská Poruba mit eigenen Mitteln

• Transport – der Transport zum Bestimmungsort gemäß der Lieferadresse wird vom Lieferanten durchgeführt – Preis gemäß dem vom Verkäufer festgelegten und vom Käufer genehmigten Preisangebot.

6. Die Montage kann von Ihnen selbst gemäß der beiliegenden Anleitung oder nach Absprache mit dem Käufer durch den Verkäufer durchgeführt werden .

Verankerung der Halle

1. Vor dem Aufbau der Halle muss ein vorbereiteter Bereich für die Verankerung der Planenhalle vorhanden sein :

• Die maximale Abweichung der Verankerungsfläche ist bis zu 1 % in der Neigung der Ebene möglich.

• Eine Verankerung auf Asphalt ist nur möglich, wenn die Dicke der Asphaltdecke min. 18 cm.

• Eine Verankerung in Beton ist nur möglich, wenn die Dicke der Betonoberfläche mindestens 20 cm beträgt.

• Eine Verankerung im Boden ist nur möglich , wenn das Bodenprofil aus homogenem Boden besteht. Eine direkte Verankerung in sandigen oder anderen inhomogenen Bodenprofilen ist nicht zu empfehlen , beim Bau von Betonfundamenten ist sie jedoch möglich .

2. Die Verwendung von chemischen oder Stahlankern in festen Oberflächen wie Asphalt , Beton usw. ist nur gemäß den Empfehlungen des Herstellers dieser Anker möglich .

Saalversammlung

1. Der Käufer montiert die Halle mit eigenen Mitteln anhand der Montageanleitung oder der Verkäufer übernimmt nach Vereinbarung die fachgerechte Montage der Halle.

2. Der Verkäufer ist berechtigt vom Kunden die Zahlung der gesamten Rechnung für die Montage der Halle gemäß dem vereinbarten Preis für Montage und Transport vor der eigentlichen Montage zu verlangen .

3. Der Verkäufer verpflichtet sich , die Halle am vereinbarten Ort an dem vorab per E-Mail und auch per Telefongespräch zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Tag unter folgenden Bedingungen aufzubauen :

• Rückerstattung des vollen Rechnungsbetrags auf das Konto

4. Der Montageunternehmer hat die fachgerechte Montage der Halle vor Ort mit eigenen Mitteln durchzuführen .

7. Hallenpflegebedingungen

Spannen des Segels

1. Die Plane muss regelmäßig nachgespannt werden empfehlenswert ist dies zweimal jährlich immer vor Winterbeginn und im Frühjahr nach der Frostschmelze Bei kaltem Wetter kann die Plane versteifen , bei warmem Wetter kann sie durchhängen .

2. Die Halle muss stets in spannungsgeladenem Zustand gehalten werden .

3. Spannen Sie das Segel mit Hilfe der in den Abspannfüßen eingebauten Spannratschen und ziehen Sie die Spannseile fest.

Schnee- und Windlast

1. Bei einer Schneelast, die die vorgeschriebene Schneelast übersteigt , ist es erforderlich , den Schnee vom Hallendach zu entfernen , bis er von selbst abfällt. Auch die größeren Schneeansammlungen an der Hallenseite müssen beseitigt werden . (Maximal 10 cm Schnee.)

2. Lassen Sie Tore bei starkem Wind nicht offen und ungesichert. Sollte die Windstärke größer sein als die zulässige Belastung für das jeweilige Hallenmodell (siehe technisches Datenblatt), empfehlen wir eine vorübergehende Demontage der Plane .

Verankerungsprüfung

1. Kontrollieren Sie regelmäßig, insbesondere nach Regenfällen Schlechtwetterperioden , nach dem Winter etc. den Zustand der Hallenverankerung im Untergrund und den Zustand der Ankerstangen . Die lose Ankerstange muss durch eine längere Stange ersetzt oder in eine andere Richtung in den Boden getrieben werden .

2. Bei Hallen, die auf einem festen Untergrund verankert sind, ist es notwendig, den Zustand der Oberfläche rund um den chemischen oder Druckanker zu überprüfen ; Bei kleinen Rissen kann es zum Lösen der Anker kommen , was zu einer Destabilisierung der Halle führen kann .

Stahlkonstruktion der Halle

1. Die verzinkte Stahlkonstruktion der Halle hat unter optimalen Bedingungen eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren . Bei erhöhter Luftfeuchtigkeit verkürzt sich die Lebensdauer der Konstruktion entsprechend. Daher ist es notwendig, die Innenräume trocken zu halten .

2. Lüften Sie die Halle regelmäßig, indem Sie die Tore an beiden Stirnseiten der Halle öffnen. Reicht diese Belüftungsart nicht aus , empfiehlt es sich, die Halle mit Lüftungsturbinen auszustatten .

Planenpflege

1. Zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Halle kann Schimmelbildung begünstigen .

2. Regelmäßig lüften

3. Die Plane kann mit handelsüblichen Antimykotika behandelt werden .​

4. Schmutz mit handelsüblichen Reinigungsmitteln abwaschen .

5. Es wird nicht empfohlen , zum Reinigen der Plane lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel zu verwenden .

6. Bei kleineren mechanischen Beschädigungen der Plane (Risse, Einrisse und Schnitte) empfehlen wir, diese Schäden durch Aufkleben einer neuen PVC-Plane auf die beschädigten Stellen zu beheben , um größeren Schäden vorzubeugen .

8. Gewährleistung

1. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die gelieferte Halle die in der Begleitdokumentation beschriebenen Gebrauchseigenschaften behält, sofern die vom Hersteller und Verkäufer festgelegten Bedingungen eingehalten werden .

2. Der Verkäufer haftet für Mängel hinsichtlich Menge Qualität und Ausführung der Halle im demontierten Zustand ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr auf den Käufer, d. h. bis zum Datum der Abnahme durch den Käufer.

3. Sollten an den gelieferten Teilen und Zubehörteilen versteckte Mängel vorliegen , ist der Käufer verpflichtet , diese Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Bestellung zu rügen .

4. Der Käufer ist verpflichtet , sämtliche gelieferten Komponenten zu prüfen und bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung des Mangels ein Reklamationsverfahren einzuleiten .

5. Im Falle der Installation durch den Käufer oder einen Dritten haftet der Verkäufer nicht für Schäden , die während dieser Installation entstehen .

6. Im Falle einer Installation durch den Verkäufer garantiert dieser eine qualitativ hochwertige, fachmännische Arbeit und haftet für etwaige Schäden, die während der Installation entstehen Der Verkäufer gewährt außerdem eine 2- jährige Installationsgarantie . Bei unsachgemäßer Behandlung und Veränderung der Halle nach fachgerechter Montage haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden .

7. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der Halle, die durch Handlungen des Käufers oder sonstige Ereignisse entstehen , insbesondere:

• aufgrund der Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers oder Herstellers zur Nutzung und Wartung der Halle,

• aufgrund der Nichtbeachtung von Betriebs- Sicherheits- oder Hygienevorschriften ,

• eigenmächtige Eingriffe und Veränderungen in der Halle vorzunehmen oder diese gewaltsam zu beschädigen ,

• aufgrund der Auswirkungen eines Brandes in der Region oder einer anderen Naturkatastrophe oder anderer äußerer Einflüsse ,

• Beschädigung oder Diebstahl durch Dritte .

8. Die Halle ist im vertragsgemäßen Übergabezustand nicht zur Lagerung aggressiver Chemikalien (Säuren, Laugen, Ammoniak etc.) oder leicht entzündlicher Stoffe wie Kraftstoffe , Heizöle, technische Gase etc. bestimmt. Weiterhin ist sie nicht zur Lagerung von Explosivstoffen , Munition und pyrotechnischem Material geeignet .

9. Beschwerden

1. Der Käufer ist verpflichtet , bei offensichtlichen Mängeln der Halle spätestens innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung des Mangels ein Reklamationsverfahren einzuleiten .

2. Der Käufer ist verpflichtet , etwaige versteckte Mängel der Halle während der Gewährleistungsfrist zu rügen . Die Mängelrüge gilt als rechtzeitig , wenn sie dem Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer angezeigt wird .

3. Der Verkäufer verfügt ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde über eine Frist von 30 Tagen zur Lösung der Beschwerde.

4. Möglichkeiten zur Mitteilung einer Beschwerde:
• per E-Mail-Nachricht per E-Mail
• per Brief 
an die Adresse des Verkäufers

5. Meldepflichten 
Kundenidentifikation – Name, Adresse etc. des 
Kunden • Bestellidentifikation – Bestellnummer • Kurzbeschreibung
• Fotodokumentation

6. Die Reklamation wird am Tag des Eingangs der E-Mail-Nachricht, des Telefonanrufs oder der schriftlichen Korrespondenz an der Adresse des Verkäufers registriert.

7. Die Reklamation wird abgelehnt, wenn die Halle durch Naturkatastrophen beschädigt wurde, eine vorsätzliche Beschädigung vorliegt oder die Halle durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer oder Dritte beschädigt wurde .

8. Wir empfehlen , die Halle gegen Elementarschäden , Diebstahl , Beschädigung usw. zu versichern .

10. Sanktionen

1. Im Falle einer Verzögerung der Einhaltung von Terminen durch den Verkäufer, die nicht durch die Verzögerung des Käufers verursacht wurde , ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer für jeden Tag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,03 % des Gesamtkaufpreises der Halle zu zahlen . Dem Besteller steht ein Rücktrittsrecht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu , sowie  auch dann, wenn der Lieferant mit der Lieferung der unmontierten Halle oder der auftragsgemäß montierten Halle mehr als 60 Tage in Verzug gerät . Im Falle eines Anspruchs auf Rückerstattung der Kaution wird die Kaution innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.

2. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins der Schlussrechnung ist der Verkäufer berechtigt , für jeden Tag der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrages zu verlangen .

11. Schlussbestimmungen

1. Diese AGB treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers in Kraft .

Rechtsverhältnisse , die auf Grundlage dieser AGB begründet werden, beurteilen sich stets nach den zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses gültigen AGB .

2. Der Verkäufer und der Käufer erklären sich damit einverstanden , dass die Kommunikation zwischen ihnen nach eigenem Ermessen per Post , E-Mail oder Telefon erfolgt . Bei der Zustellung per Post gilt die Korrespondenz am dritten Tag nach der Absendung als zugestellt .

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